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Unsere Leistungen

Pflegeberatung nach SGB XI

Wir bieten regelmäßige Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI (viertel- oder halbjährlich) an, die wir mit der Pflegekasse abrechnen. Darüber hinaus beraten wir Sie unverbindlich zu unterschiedlichen Themen der pflegerischen und medizinischen Versorgung und helfen Ihnen gern bei der Beantragung. So kann bspw. eine Pauschale von 40,-€ monatlich über die Krankenkasse beantragt werden, für die der Pflegedienst Pflegehilfsmittel für Sie bestellen kann.

Optional: Zum besseren Verständnis für die Vielzahl an neuen Themen, die auf Sie zukommen, nutzen Sie bitte auch unser UKH Pflege A-Z unter folgendem Link.

Grundpflege nach SGB XI

Die Voraussetzung zur Erbringung der Grundpflege ist der Abschluss eines Pflegevertrages und die Planung der Leistungen über einen Kostenvoranschlag.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt mit den Pflegekassen über den im jeweiligen Pflegegrad hinterlegten Leistungsumfang.

Sollte kein Pflegegrad bestehen oder die Kosten den Pflegegrad übersteigen, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt. Sollten Sie die Kosten selbst nicht tragen können, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.
Zur Grundpflege zählen Leistungen wie kleine oder große Körperpflege, duschen oder baden, Zubereitung von Mahlzeiten usw.

Behandlungspflege nach SGB V

Die Leistungen der Behandlungspflege werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Grundlage hierfür sind ärztliche Verordnungen, welche der behandelnde Arzt ausstellt. Ihnen entstehen keine Kosten für die Erbringung der Leistung durch den Pflegedienst.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Sobald ein Patient einen Pflegegrad hat, können monatlich bis zu 125,- € Entlastungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wird der Maximalbetrag erreicht, können Leistungen auf privater Basis hinzugekauft werden. Werden die 125,- € nicht ausgeschöpft, kann die Differenz in den nächsten Monat übertragen werden.

A-Z der ambulanten Pflege

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